der Grund GmbH
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren und Produkten durch die Grund GmbH, nachfolgend „Verkäufer“, an ihre Kunden.
(2) Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
(3) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
(4) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(5) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insbesondere für Verträge, die aufgrund von Anfragen, Angeboten, Bestellungen, Auftragsbestätigungen, telefonischen oder schriftlichen Abstimmungen, Lieferungen oder sonstigen geschäftlichen Vereinbarungen zustande kommen.
(6) Ein Vertragsschluss über einen automatisierten Online-Shop findet nicht statt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
(7) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden eine Lieferung vorbehaltlos ausführt.
(8) Vertragssprache ist Deutsch.
(1) Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
(2) Produktbeschreibungen, Preislisten, technische Angaben, Datenblätter, Abbildungen, Kataloge, Webseiteninformationen und sonstige Unterlagen stellen kein verbindliches Angebot dar, sondern dienen der allgemeinen Information und Vertragsanbahnung.
(3) Der Kunde kann eine Anfrage oder Bestellung insbesondere mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, per Fax oder auf sonstigem Kommunikationsweg abgeben.
(4) Eine Bestellung des Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Der Verkäufer ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von fünf Werktagen durch Auftragsbestätigung in Textform, durch Lieferung der Ware oder durch Aufforderung zur Zahlung anzunehmen.
(5) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Verkäufer die Bestellung des Kunden durch Auftragsbestätigung in Textform annimmt oder die Ware an den Kunden liefert.
(6) Mündliche Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung durch den Verkäufer in Textform.
(7) Technische Änderungen, handelsübliche Abweichungen sowie Änderungen in Form, Farbe, Gewicht, Zusammensetzung, Verpackung oder Ausführung bleiben vorbehalten, soweit sie für den Kunden zumutbar sind und die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit nicht wesentlich beeinträchtigen.
(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot oder in der jeweiligen Auftragsbestätigung genannten Preise.
(2) Gegenüber Verbrauchern verstehen sich Preise einschließlich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
(3) Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
(4) Verpackungs-, Versand-, Transport-, Fracht-, Versicherungs-, Gefahrgut-, Maut-, Zoll- oder sonstige Nebenkosten werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Preis enthalten sind.
(5) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(6) Der Kunde kommt in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung zahlt. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, wenn auf diese Folge in der Rechnung besonders hingewiesen wurde.
(7) Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(8) Der Verkäufer ist berechtigt, Lieferungen ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse, Anzahlung, Sicherheitsleistung oder Zahlung bei Lieferung auszuführen, insbesondere bei Neukunden, Auslandsaufträgen, Sonderanfertigungen, Zahlungsverzug, negativer Bonitätsauskunft oder sonstigen Umständen, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden begründen.
(9) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Verkäufer anerkannt sind. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit die Gegenforderung nicht aus demselben Vertragsverhältnis stammt.
(10) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(1) Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich in Textform als verbindlich bestätigt wurden.
(2) Lieferfristen beginnen erst, wenn alle kaufmännischen und technischen Fragen geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Mitwirkungspflichten erfüllt hat, insbesondere erforderliche Angaben, Freigaben, Genehmigungen oder Anzahlungen erbracht wurden.
(3) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
(4) Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen den Verkäufer, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Dazu gehören insbesondere Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen, Energie- oder Rohstoffmangel, Transportstörungen, Lieferausfälle von Vorlieferanten, Krieg, Pandemien, Naturereignisse oder vergleichbare Umstände, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat.
(5) Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware spätestens mit Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verkäufer noch weitere Leistungen übernommen hat.
(6) Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten Empfänger über. Beauftragt der Verbraucher den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person selbst und hat der Verkäufer dem Verbraucher diese Person nicht zuvor benannt, geht die Gefahr bereits mit Übergabe an diese Person über.
(7) Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen.
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Kaufvertrag Eigentum des Verkäufers.
(2) Gegenüber Unternehmern gilt ergänzend: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher gegenwärtiger und künftiger Forderungen des Verkäufers aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Kunden Eigentum des Verkäufers.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und sie auf eigene Kosten gegen übliche Risiken, insbesondere Verlust, Beschädigung, Feuer, Wasser und Diebstahl, ausreichend zum Neuwert zu versichern, soweit dies nach Art und Wert der Ware üblich und zumutbar ist.
(4) Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Verfügung zugunsten Dritter ist dem Kunden vor vollständiger Bezahlung nicht gestattet.
(5) Der Kunde tritt bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware einschließlich Umsatzsteuer an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an.
(6) Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die dem Verkäufer nicht gehören, weiterveräußert, tritt der Kunde bereits jetzt die Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware einschließlich Umsatzsteuer an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an.
(7) Der Kunde bleibt bis auf Widerruf berechtigt, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der Verkäufer wird die Forderungen jedoch nicht selbst einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
(8) Der Verkäufer ist berechtigt, die Einziehungsermächtigung zu widerrufen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, in Zahlungsverzug gerät, seine Zahlungen einstellt, ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird oder sonstige Umstände bekannt werden, die die Zahlungsfähigkeit des Kunden wesentlich beeinträchtigen können.
(9) Im Fall des Widerrufs der Einziehungsermächtigung ist der Kunde verpflichtet, dem Verkäufer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner unverzüglich bekannt zu geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen herauszugeben und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.
(10) Wird die Vorbehaltsware verarbeitet, umgebildet, vermischt oder verbunden, erfolgt dies stets für den Verkäufer als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne dass der Verkäufer hieraus verpflichtet wird. Bei Verarbeitung, Umbildung, Vermischung oder Verbindung mit anderen Sachen erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware einschließlich Umsatzsteuer zum Wert der übrigen verarbeiteten, umgebildeten, vermischten oder verbundenen Sachen zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Umbildung, Vermischung oder Verbindung.
(11) Erlischt das Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung, so überträgt der Kunde bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentums- oder Miteigentumsrechte an der neuen Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware einschließlich Umsatzsteuer auf den Verkäufer. Der Verkäufer nimmt diese Übertragung an.
(12) Der Kunde verwahrt das Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers unentgeltlich. Für die durch Verarbeitung, Umbildung, Vermischung oder Verbindung entstehende Sache gilt im Übrigen dasselbe wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
(13) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen, hat der Kunde auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen und den Verkäufer unverzüglich in Textform zu informieren. Der Kunde hat dem Verkäufer alle zur Wahrung seiner Rechte erforderlichen Unterlagen zu übergeben.
(14) Der Kunde haftet für alle Schäden und Kosten, die dem Verkäufer durch eine Verletzung der in Absatz 13 genannten Pflichten entstehen, soweit der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
(15) Übersteigt der realisierbare Wert der dem Verkäufer zustehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 10 %, wird der Verkäufer auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach eigener Wahl freigeben.
(16) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.
(17) Gegenüber Verbrauchern gilt ausschließlich der einfache Eigentumsvorbehalt gemäß Absatz 1. Die Regelungen zum erweiterten und verlängerten Eigentumsvorbehalt gelten nur gegenüber Unternehmern.
(1) Der Kunde ist verpflichtet, dem Verkäufer alle für die Auswahl, Lieferung und Verwendung der Ware erforderlichen Informationen vollständig und richtig mitzuteilen.
(2) Soweit Waren für bestimmte technische, chemische, industrielle oder sonstige besondere Einsatzzwecke bestimmt sind, ist der Kunde verpflichtet, die Eignung der Ware für den vorgesehenen Verwendungszweck eigenverantwortlich zu prüfen, sofern der Verkäufer die Eignung nicht ausdrücklich in Textform zugesichert hat.
(3) Technische Beratung, Anwendungshinweise, Empfehlungen und Auskünfte des Verkäufers erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich zum Vertragsbestandteil gemacht oder als Beschaffenheit der Ware zugesichert werden.
(4) Sicherheitsdatenblätter, technische Merkblätter, Herstellerangaben, Lagerhinweise, Anwendungsvorschriften, Gefahrstoffhinweise und sonstige produktbezogene Informationen sind vom Kunden zu beachten.
(5) Unternehmer sind selbst dafür verantwortlich, die gelieferten Waren sachgerecht zu lagern, zu transportieren, zu verwenden, zu kennzeichnen und an ihre Abnehmer weiterzugeben, soweit sie hierzu gesetzlich oder vertraglich verpflichtet sind.
(1) Ist der Kunde Unternehmer, gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB.
(2) Der Unternehmer hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich in Textform anzuzeigen.
(3) Zeigt sich später ein zunächst nicht erkennbarer Mangel, ist dieser unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen.
(4) Unterlässt der Unternehmer die rechtzeitige Untersuchung oder Mängelanzeige, gilt die Ware nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften als genehmigt.
(5) Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige.
(1) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.
(2) Gegenüber Verbrauchern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neuen Waren zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.
(3) Bei gebrauchten Waren kann gegenüber Verbrauchern vereinbart werden, dass die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Ablieferung der Ware beträgt, sofern dies im jeweiligen Vertrag ausdrücklich vereinbart wird.
(4) Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Gefahrübergang.
(5) Die Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht für Schadensersatzansprüche, Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Ansprüche wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, Ansprüche wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels, Ansprüche aus einer übernommenen Garantie, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, Rückgriffsansprüche nach den §§ 445a, 445b BGB sowie Ansprüche wegen Mängeln an Bauwerken oder Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.
(6) Ist der Kunde Unternehmer, leistet der Verkäufer bei berechtigten Mängeln nach eigener Wahl zunächst Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache.
(7) Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unmöglich, unzumutbar oder wird sie vom Verkäufer verweigert, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
(8) Garantien bestehen nur, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich in Textform übernommen wurden. Herstellerangaben, Produktbeschreibungen oder Werbeaussagen stellen keine Garantie des Verkäufers dar, sofern sie nicht ausdrücklich als Garantie bezeichnet werden.
(1) Der Verkäufer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Der Verkäufer haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(4) Im Übrigen ist die Haftung des Verkäufers bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung ausgeschlossen.
(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(6) Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
(1) Ein Recht des Kunden zur freien Stornierung einer verbindlichen Bestellung besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Bei Sonderbeschaffungen, Sonderanfertigungen, kundenbezogenen Bestellungen, individuell zusammengestellten Waren oder Waren, die auf besondere Kundenanforderung beschafft wurden, ist eine Stornierung oder Rückgabe ausgeschlossen, sofern kein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht.
(3) Erklärt sich der Verkäufer aus Kulanz mit einer Stornierung einverstanden, kann er Ersatz der bis dahin entstandenen Kosten und Aufwendungen verlangen.
(1) Sofern ein Vertrag mit einem Verbraucher ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande kommt und ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, wird der Verbraucher gesondert über sein Widerrufsrecht informiert.
(2) Ein Widerrufsrecht besteht insbesondere nicht oder kann ausgeschlossen sein bei Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
(3) Die Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils gesondert bereitgestellten Widerrufsbelehrung.
(1) Soweit für gelieferte Waren gesetzliche Rücknahme-, Entsorgungs-, Kennzeichnungs-, Dokumentations- oder Informationspflichten bestehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, produktbezogene Hinweise, Sicherheitsdatenblätter, Entsorgungshinweise und gesetzliche Vorgaben zur Lagerung, Verwendung, Weitergabe und Entsorgung der Ware zu beachten.
(3) Unternehmer haben sicherzustellen, dass entsprechende Informationen auch an ihre Abnehmer, Mitarbeiter oder sonstige Verwender weitergegeben werden, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
(4) Besondere Rücknahme- oder Entsorgungspflichten des Verkäufers bestehen nur im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang oder aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung.
(1) An Angeboten, Zeichnungen, Abbildungen, Kalkulationen, technischen Unterlagen, Datenblättern, Konzepten und sonstigen Unterlagen behält sich der Verkäufer sämtliche Eigentums-, Urheber- und Nutzungsrechte vor.
(2) Der Kunde darf solche Unterlagen ohne vorherige Zustimmung des Verkäufers weder Dritten zugänglich machen noch vervielfältigen, verwerten oder für andere als die vertraglich vorgesehenen Zwecke verwenden.
(3) Als vertraulich bezeichnete Informationen sind vom Kunden vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nur mit vorheriger Zustimmung des Verkäufers zugänglich gemacht werden.
(1) Der Verkäufer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
(2) Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Verkäufers.
Der Verkäufer ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz des Verkäufers.
(3) Dasselbe gilt, wenn der Kunde Unternehmer ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
(4) Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.
(5) Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist gegenüber Unternehmern der Geschäftssitz des Verkäufers, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
Stand: Januar 2022